Energieberatung im Mittelstand modifiziert
KMUs mit hohem Prozesswärmebedarf können sich nun auch zur Abwärmenutzung beraten lassen. Bis zu 80 Prozent der Kosten sind seit 1. Januar 2015 förderfähig.
Auch die qualifizierte Begleitung bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Effizienzmaßnahmen durch den Energieberater kann mitgefördert werden.
Förderung von Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien
wie Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluft und Beleuchtung: Die Änderungen betreffen vor allem die Umstellung auf LED.
Neues Programm zur Förderung von Energie-Contracting-Beratungen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und gemeinnützige Organisationen können sich jetzt unabhängig und qualifiziert über mögliche Contracting-Dienstleistungen beraten lassen und mehr über ihre Einsparpotenziale erfahren.
Ziel der Bundesregierung: Informationsdefizite zu beheben und Hilfestellung bei der oft komplexen Umsetzung zu leisten. Die Beratungen zum Energiespar-Contracting setzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) um.
Links
Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
Energieberatung im Mittelstand
Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand (PDF)
Checkliste Antragstellung Energieberatung im Mittelstand (PDF)
Förderung Querschnittstechnologien (LED)
Praxisleitfaden Mitarbeitermotivation (PDF)