1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Alle Texte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dessen Bestimmungen gelten auch dann, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.
1.2 Dr. Antonia Kienberger überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts bedarf der Einwilligung des Texters. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags auf den Auftraggeber über.
1.3 Alle Texte dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und Zweckbestimmung im vertraglichen Umfang genutzt werden. Jede andere oder weitergehende Nutzung oder die Nachahmung von Texten und Konzepten ist nur mit Einwilligung von Dr. Antonia Kienberger nach Vereinbarung eines zusätzlichen Honorars gestattet.
1.4 Die Texte und Konzepte dürfen ohne Einwilligung von Dr. Antonia Kienberger weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.
1.5 Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Dr. Antonia Kienberger, ein erhöhtes Honorar in Höhe der dreifachen vereinbarten Vergütung zu verlangen. War ein Honorar nicht vereinbart, gilt die nach der Honorartabelle des Texterverbandes übliche Vergütung als vereinbart.
1.6 Dr. Antonia Kienberger hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Dr. Antonia Kienberger zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100 % der vereinbarten bzw. nach der FFW Honorartabelle üblichen Vergütung.
2. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers und Änderung des Auftragsumfangs
2.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dr. Antonia Kienberger bei der Auftragsabwicklung durch umfassende und umgehende Bereitstellung aller relevanten Informationen in schriftlicher Form, Offenlegung aller wichtigen Begleitumstände und die umgehende Beantwortung von Rückfragen zu unterstützen. Gerät die Auftragserfüllung aufgrund fehlender oder mangelnder Mitwirkung in Verzug, ist Dr. Antonia Kienberger dafür nicht haftbar. In diesen Fällen ist eine angemessene Nachfrist einzuräumen.
2.2 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturherberrecht des Auftraggebers und haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
2.3 Wird ein Auftrag aus Gründen, die Dr. Antonia Kienberger nicht zu vertreten hat, kurzfristig vor Beginn oder während der Bearbeitung storniert, ist Dr. Antonia Kienberger berechtigt, das volle Honorar für die Leistung in Rechnung zu stellen. Nicht entstandene Aufwendungen werden nicht in Rechnung gestellt.
2.4 Leistungen, die den vereinbarten Arbeitsumfang erweitern oder ein nachträgliches Umarbeiten des Auftrages erfordern, werden gesondert in Rechnung gestellt. Im Arbeitsumfang sind Korrekturen von Mängeln enthalten, die Dr. Antonia Kienberger zu verantworten hat. Zu diesem Zweck ist in der Regel ein (1) Korrekturlauf im Leistungsumfang enthalten.
2.5 Das Textwerk gilt ab drei Tagen nach Ablieferung als mangelfrei abgenommen. Fällt dieser Zeitpunkt auf ein Wochenende, gilt der Text am darauffolgenden Montag als abgenommen. Der Text gilt auch dann als abgenommen, wenn und sobald er vom Kunden genutzt wird.
3. Honorar
3.1 Die Erstellung von Entwürfen, Texten und sonstigen Tätigkeiten, die Dr. Antonia Kienberger für den Auftraggeber erbringt, ist honorarpflichtig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.2 Entwürfe und Texte bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Soweit keine andere Regelung vereinbart wurde, richtet sich die Vergütung nach der Honorartabelle des Texterverbandes. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Dr. Antonia Kienberger von zusätzlichen Nutzungen oder der Verwendung der Texte in größerem Umfang als vereinbart zu benachrichtigen. Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen diese Verpflichtung, ist Dr. Antonia Kienberger berechtigt, die erhöhte Vergütung nach 1.5. zu verlangen. Wenn Dr. Antonia Kienberger von zusätzlichen Nutzungen Kenntnis erhält, von denen sie nicht unterrichtet wurde, ist sie berechtigt, die doppelte Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen.
3.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber gesondert zu erstatten.
3.5 Rechnungen sind zu den auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen und ohne Abzug zu zahlen. Dr. Antonia Kienberger ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen nach folgendem Modus: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% des Arbeitsumfanges und 1/3 nach Fertigstellung des kompletten Auftrages.
3.6 Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
3.7 Wurde ein Pauschalhonorar vereinbart und wird mehr als ein Korrekturlauf benötigt, so ist Dr. Antonia Kienberger berechtigt, den zusätzlichen Stundenaufwand gesondert abzurechnen.
3.8 Das Textwerk kann erst nach Zahlungseingang wie vertraglich vereinbart genutzt werden.
3.9 Falls sich die Durchführung des Auftrages verzögert aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, oder muss Dr. Antonia Kienberger zusätzliche Leistungen erbringen, um Terminvorgaben des Auftraggebers zu erfüllen, weil dieser selbst seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist, ist Dr. Antonia Kienberger berechtigt, eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu verlangen.
4. Haftung
4.1 Dr. Antonia Kienberger verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig auszuführen. Für entstandene Schäden haftet Dr. Antonia Kienberger nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.2 Dr. Antonia Kienberger haftet nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und die Eintragungsfähigkeit der Arbeiten. Sie haftet nicht für die Art der Nutzung der von ihr erstellten Texte und Konzepte. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
4.3 Dr. Antonia Kienberger verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
4.4 Wenn Dr. Antonia Kienberger notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die Beauftragten keine Erfüllungsgehilfen. In diesen Fällen haftet Dr. Antonia Kienberger nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.5 Mit der Genehmigung (Freigabe) der Arbeiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten.
4.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen entfällt jeder Haftungsanspruch an Dr. Antonia Kienberger.
4.7 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von drei Tagen nach Ablieferung des Werks geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen und freigegeben.
4.8 Dr. Antonia Kienberger haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch Trägermedien mit den angelieferten Arbeiten entstehen.
4.9 Dr. Antonia Kienberger haftet nicht für Schäden, die durch Störung insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von mir nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind. In solchen Ausnahmefällen bin ich berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ein Recht auf Schadensersatz ist hierbei ausgeschlossen.
4.10 Der Versand der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
5. Gestaltung und Vorlagen
5.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen/redaktionellen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Herstellung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten behält Dr. Antonia Kienberger den Vergütungsanspruch.
5.2 Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die an Dr. Antonia Kienberger übergebenen Unterlagen zu verwenden. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er Dr. Antonia Kienberger von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6. Belegmuster
6.1 Der Auftraggeber erteilt Dr. Antonia Kienberger ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden. Wünscht der Auftraggeber dies nicht (aus Wettbewerbs- oder Geheimhaltungsgründen), kann eine abweichende Vereinbarung getroffen werden.
6.2 Der Auftraggeber überlässt Dr. Antonia Kienberger mindestens drei einwandfreie Belegexemplare der vervielfältigten und veröffentlichten Arbeiten.
7. Geheimnisschutz
7.1 Alle Texte werden vertraulich behandelt. Dr. Antonia Kienberger verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Regensburg.
8.3 Es gilt das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Regensburg, 22. Juli 2012